Doppelbesteuerungsabkommen und Home Office als Grenzgänger

Bedingt durch die Corona-Pandemie arbeiten zunehmend mehr Arbeitnehmer im Home Office um das Verbreitungsrisiko mindestens innerhalb eines Unternehmens zu minimieren. Welche Folgen können daraus für Grenzgänger resultieren? Entsprechend dem Doppelbesteuerungsabkommen entfällt der Grenzgänger-Status, wenn die Pendler nicht an mindestens 60 Tagen pro Kalenderjahr von ihrer Arbeitsstätte im Ausland an ihren Wohnsitz zurückkehren. Durch das dauerhafte arbeiten im Home …

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